Kanzlei-Organisation

Als Anwalt selbstständig machen: Kanzleigründung Leitfaden 2026

LexDialJanosh Christov, Dipl.-Jur.
23. Juni 2026
7 Minuten Lesezeit
Als Anwalt selbstständig machen: Kanzleigründung Leitfaden 2026

TL;DR
- Die Kanzleigründung läuft in vier Pflichtschritten: Zulassung durch die Kammer, Kanzleianschrift, Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO, Geschäftskonto.
- Als Einzelanwältin oder Einzelanwalt brauchen Sie keine besondere Gesellschaftsform – Freiberufler-Status reicht vollständig aus.
- Die Zulassung dauert typischerweise vier bis acht Wochen; Versicherungsnachweis muss vorher vorliegen.
- Kanzleiorganisation, Versicherung und Bürogemeinschaft werden in separaten Leitfäden dieser Reihe behandelt.
- Erreichbarkeit ist von Tag eins an kein Nice-to-have, sondern ein Mandatsfaktor.

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Das zweite Staatsexamen ist bestanden. Was jetzt kommt, hat Ihnen kein Repetitorium beigebracht: die Kanzleigründung. Die rechtliche Seite liegt Ihnen – aber was sind die konkreten Schritte, um als Anwalt oder Anwältin selbstständig zu sein? Welche Behörden, welche Fristen, welche Kosten? Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Zulassung bis zum ersten Mandantengespräch.

*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Insbesondere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen sollten individuell geklärt werden.*

Schritt 1: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der erste Schritt bei jeder Kanzleigründung ist die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. In Deutschland gibt es 28 regionale Kammern; zuständig ist mit wenigen Ausnahmen die Kammer des Oberlandesgerichtsbezirks, in dem sich Ihre Kanzlei befinden soll.

Der Zulassungsantrag enthält typischerweise: Nachweis des bestandenen zweiten Staatsexamens, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Kanzleianschrift, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO sowie Lichtbild und ausgefüllte Antragsformulare der Kammer.

Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung. Den Versicherungsabschluss müssen Sie vor der Antragstellung einleiten, da der Nachweis dem Antrag beiliegen muss.

Kosten: Die Zulassungsgebühr beträgt je nach Kammer ca. 200 bis 400 Euro. Hinzu kommen Jahresbeitrag, ggf. Aufnahmegebühr und Beiträge zum Versorgungswerk.

Berufspflichten ab dem ersten Tag

Mit der Zulassung gelten sofort alle Pflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA): Verschwiegenheitspflicht, Interessenkollisionsverbot, Sachlichkeitsgebot. Zusätzlich besteht die Pflicht zur aktiven Nutzung des beA und zur jährlichen Fortbildung nach § 43f BRAO (typischerweise 15 Zeitstunden pro Jahr).

Beachten Sie: Das Interessenkollisionsverbot nach § 43a Abs. 4 BRAO greift sofort. Bevor Sie ein Mandat annehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie die Gegenseite bereits vertreten. Richten Sie von Anfang an ein System zur Konfliktkontrolle ein – ob softwaregestützt oder als manuelle Liste.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Für die meisten Anwältinnen und Anwälte, die sich alleine selbstständig machen, ist das Einzelunternehmen (Freiberufler) der richtige Ausgangspunkt. Kein Gesellschaftsvertrag, kein Handelsregister, keine GmbH nötig.

RechtsformFür wen geeignetHaftungAufwand
Einzelunternehmen (Freiberufler)Solo-Anwalt, BerufseinsteigerPersönlich unbeschränktMinimal
GbRZwei oder mehr AnwälteGesamtschuldnerischGering
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)Ab zwei AnwältenPersönlich (PartGmbB möglich)Mittel
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Bei gewünschter HaftungsbeschränkungAuf Gesellschaftsvermögen beschränktHoch

Steuerlich: Anwältinnen und Anwälte sind Freiberufler nach § 18 EStG – keine Gewerbesteuerpflicht, keine doppelte Buchführung, eine EÜR genügt. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt über ELSTER. Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung (Umsatzsteuer) hängt von der Mandantenstruktur ab und sollte mit einem Steuerberater getroffen werden.

Schritt 3: Kanzleianschrift wählen

Für die Kanzleigründung brauchen Sie eine Kanzleianschrift, an der Sie tatsächlich erreichbar sind und Post empfangen können.

Eigenes Büro: Der klassische Weg – teurer, aber maximale Professionalität und Flexibilität. Für Mandantinnen und Mandanten, die in die Kanzlei kommen, ist ein eigenes Büro mit Besprechungsmöglichkeit die professionellste Lösung. Detaillierte Hinweise zur Einrichtung finden Sie im Leitfaden Kanzlei einrichten.

Bürogemeinschaft: Gemeinsame Anschrift mit anderen Anwältinnen und Anwälten, vollständig getrennte Mandate. Günstiger Einstieg mit vorhandener Infrastruktur und kollegialem Umfeld. Für viele Berufseinsteiger ist das der pragmatischste Start. Details: Bürogemeinschaft Rechtsanwälte.

Homeoffice: In einigen Kammergebieten als Kanzleianschrift akzeptiert, in anderen nicht. Immer vorab bei der Kammer anfragen. Entscheidend: Vertrauliche Mandantengespräche müssen tatsächlich möglich sein – ein reiner Briefkastenservice genügt nicht.

Was die Kammer bei jeder Anschrift prüft: Handelt es sich um eine tatsächliche Betriebsstätte? Ist sichergestellt, dass Zustellungen ankommen? Besteht die Möglichkeit für Mandantengespräche vor Ort? Klären Sie das vorab, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben – im Nachhinein ist eine Adressänderung aufwändig und erfordert erneute Genehmigung durch die Kammer.

Schritt 4: Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Die Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO ist Voraussetzung für die Zulassung – kein Ermessen, keine Ausnahme. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Schadensfall, die Jahreshöchstleistung mindestens das Vierfache.

Für haftungsintensive Bereiche (Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, Erbrecht) empfehlen sich deutlich höhere Deckungssummen. Die Versicherung muss lückenlos aufrechterhalten werden; bei Erlöschen besteht sofortige Meldepflicht gegenüber der Kammer.

Ausführliche Informationen zu §§ 51 und 52 BRAO, typischen Ausschlüssen, Deckungssummen und weiteren sinnvollen Versicherungen finden Sie im Blog Berufshaftpflicht Rechtsanwalt.

Schritt 5: Geschäftskonto und Buchhaltung einrichten

Ein separates Geschäftskonto ist keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen. Die Vermischung privater und beruflicher Zahlungsströme macht die Buchführung unnötig kompliziert und kann bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Wenn Sie Mandantengelder verwalten, benötigen Sie zusätzlich ein Anderkonto nach § 43a Abs. 5 BRAO – ein treuhänderisches Konto ausschließlich für Fremdgelder, das von den eigenen Honorareinnahmen strikt getrennt sein muss. Nicht alle Banken bieten Anderkonten an; klären Sie das vor der Kontoeröffnung.

Für die Buchhaltung als Freiberuflerin genügt eine einfache EÜR. Die frühe Zusammenarbeit mit einem Steuerberater verhindert Fehler bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und sorgt dafür, dass Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht zur Überraschung werden. Die DATEV-Plattform ist in vielen Kanzleien verbreitet und lässt sich mit gängiger Anwaltssoftware verbinden.

Schritt 6: Berufsausstattung einrichten

Anwaltssoftware: Für Aktenführung, Fristenkalender und Abrechnung von Anfang an unverzichtbar. Versäumte Fristen sind der häufigste Haftungsgrund bei Rechtsanwälten. Einen Vergleich verfügbarer Lösungen finden Sie im Kanzleisoftware-Überblick.

beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist seit 2022 Pflicht für alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte. Unmittelbar nach der Zulassung aktivieren und testen – nicht erst, wenn der erste fristengebundene Schriftsatz eingereicht werden muss. Einrichtung: BRAK.

Telefon: Vom ersten Tag an eine professionelle Kanzleinummer, keine private Mobilnummer auf dem Briefpapier. Welcher Anbieter sich für Solo-Kanzleien eignet und welche Weiterleitungsregeln sinnvoll sind, erklärt der Kanzlei-Telefon-Leitfaden.

Briefpapier: Pflichtangaben nach § 2 BORA müssen enthalten sein: Name, Kanzleianschrift, Kammer, Berufsbezeichnung. Erstellen Sie eine Vorlage, bevor der erste Brief rausgeht – fehlendes Pflichtimpressum kann berufsrechtlich relevant werden.

E-Mail: Eine eigene Domain statt privater Adresse wirkt professionell und ist schon ab wenigen € pro Jahr erhältlich. Die E-Mail-Signatur braucht ebenfalls die Pflichtangaben nach § 2 BORA.

Website: Keine Pflicht, aber praktisch unverzichtbar. Eine einfache Kanzleiwebsite mit Name, Tätigkeitsgebieten, Kontakt und vollständigem Impressum genügt für den Start. Das Impressum muss nach § 5 TMG und § 2 BORA alle Pflichtangaben enthalten. Kanzleiwebseiten unterliegen außerdem den Werbebeschränkungen des anwaltlichen Berufsrechts: keine irreführenden Angaben, keine unsachlichen Inhalte, keine unzulässigen Vergleiche. Tragen Sie Ihre Kanzlei auch im BRAK-Anwaltsverzeichnis ein – es ist die offizielle Suche, über die viele Mandantinnen und Mandanten nach Anwälten suchen.

Schritt 7: Sozialversicherung und Steuer klären

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist langfristig prägend und schwer rückgängig zu machen. Wer mit niedrigem Einkommen startet, zahlt in der GKV als freiwillig Versicherter möglicherweise weniger als in der PKV. Ein unabhängiger Versicherungsmakler – kein Vertreter einer einzelnen Gesellschaft – kann hier bei der Entscheidung helfen. Auch Gespräche mit Kollegen, die schön länger aktiv sind, können hier aufschlussreich sein.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk der Kammer. Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer über das zuständige Versorgungswerk, die Mindestbeiträge und die Modalitäten der Beitragszahlung. Zusätzliche private Altersvorsorge ist empfehlenswert.

Ab dem zweiten Jahr sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu erwarten, die sich am vorjährigen Einkommen orientieren. Planen Sie Ihre Liquidität entsprechend und legen Sie monatlich einen Anteil Ihrer Honorareinnahmen zurück. Wie viel genau, klärt der Steuerberater auf Basis Ihrer tatsächlichen Einkommensentwicklung.

Schritt 8: Erste Mandate gewinnen

Die Kanzleigründung ist abgeschlossen. Die drei wichtigsten Akquisewege für Berufseinsteiger sind: persönliches Netzwerk (Kommilitoninnen, Referendariatskontakte, Familie, Bekannte), Online-Präsenz (eigene Website, Google My Business, Einträge im BRAK-Anwaltsverzeichnis und auf Anwaltssuchportalen) und aktive Mitgliedschaft in Berufsverbänden (DAV, Fachanwaltsverbände).

Erreichbarkeit ist dabei ein oft unterschätzter Akquisefaktor. Eine FindLaw-Studie zeigt: 72 Prozent der potenziellen Mandanten beauftragen den Anwalt, der als erstes erreichbar ist. Gerade bei frisch gegründeten Solo-Kanzleien ohne Empfangskraft ist das entscheidend. Strukturierte Weiterleitungsregeln und – bei wachsendem Anrufvolumen – ein KI-Telefonassistent als Auffanglösung sorgen dafür, dass kein Anruf verloren geht.

Gründungs-Checkliste

Vor der Zulassung:
- Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO abgeschlossen
- Kanzleianschrift gefunden und bei Kammer vorab geprüft
- Alle Unterlagen für den Zulassungsantrag vollständig

Erste Woche nach Zulassung:
- Finanzamt über ELSTER informiert
- beA aktiviert und Zugang getestet
- Geschäftskonto eröffnet
- Anwaltssoftware ausgewählt und eingerichtet
- Kanzleinummer eingerichtet
- Briefpapier mit Pflichtangaben nach § 2 BORA erstellt

Erste vier Wochen:
- Kanzlei-Website live (inkl. korrektem Impressum)
- Einträge in Anwaltssuchportalen
- Krankenversicherung als Selbstständige geregelt
- Steuerberater konsultiert oder engagiert

Nächste Schritte in dieser Reihe

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Kanzlei gründen bedeutet, viele Entscheidungen auf einmal zu treffen. Die gute Nachricht: Die meisten sind nicht endgültig. Was von Anfang an stimmen muss, ist die Grundlage: Zulassung, Berufshaftpflicht und eine professionelle Außenwirkung. Der Rest kommt Schritt für Schritt.

Erreichbarkeit von Anfang an sicherstellen

Wer eine Kanzlei gründet, braucht vom ersten Tag an eine professionelle Telefonpräsenz. LexDial nimmt Anrufe entgegen, wenn Sie nicht rangehen können – DSGVO-konform, Hosting in Deutschland, berufsrechtskonform nach BRAO. Ab 69 Euro im Monat.

Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Blogs geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer letzten Aktualisierung (Juni 2026) wieder. Wir überprüfen bestehende Beiträge nicht laufend auf Aktualität.

Häufige Fragen

Was Sie hier oft fragen

Für die Kanzleigründung als Rechtsanwalt brauchen Sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, eine Kanzleianschrift, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO sowie ein Geschäftskonto. Wer sich als Einzelanwältin selbstständig macht, benötigt keine besondere Gesellschaftsform – die Tätigkeit ist als natürliche Person möglich.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kammer, beträgt aber typischerweise vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. Planen Sie diesen Zeitraum vor dem geplanten Kanzleistart ein und beachten Sie, dass die Berufshaftpflichtversicherung vor der Zulassung nachgewiesen werden muss.

Nein. Die meisten Anwältinnen und Anwälte gründen ihre Kanzlei als Einzelunternehmen (Freiberufler). Eine GmbH oder eine Partnerschaftsgesellschaft sind mögliche, aber keine notwendigen Formen. Für den Start als Solo-Anwalt ist das Einzelunternehmen der einfachste und gebräuchlichste Weg.

Pflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Schadensfall. Darüber hinaus sind eine Krankenversicherung als Selbstständige sowie je nach Kanzleisituation eine Büro-Haftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Details dazu finden Sie in unserem Blog zur Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte.

Die Pflichtkosten umfassen die Zulassungsgebühr der Kammer (je nach Kammer ca. 200 bis 400 Euro), die Berufshaftpflichtversicherung (ab ca. 300 bis 500 Euro pro Jahr für Berufseinsteiger), und die laufenden Betriebskosten (Kanzleianschrift, Telefon, Software). Mit einem Startbudget von 2.000 bis 5.000 Euro für die ersten Monate ist eine solide Grundlage möglich.

Tags

KanzleigründungSelbstständigkeitZulassungSolo-Anwalt

Autor

LexDial

Janosh Christov, Dipl.-Jur.

Co-Founder & Geschäftsführer

Gründer von LexDial und Berater für Anwaltskanzleien bei Telefonie, Erreichbarkeit und Mandantengewinnung

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