Als Anwalt selbstständig machen: Kanzleigründung Leitfaden 2026

Janosh Christov, Co-Founder & Geschäftsführer23. Juni 202612 Minuten LesezeitStand 26. September 2026
Inhalt

TL;DR

  • Die Kanzleigründung läuft in vier Pflichtschritten: Zulassung durch die Kammer, Kanzleianschrift, Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO, Geschäftskonto.
  • Als Einzelanwältin oder Einzelanwalt brauchen Sie keine besondere Gesellschaftsform, Freiberufler-Status reicht vollständig aus.
  • Die Zulassung dauert typischerweise vier bis acht Wochen; Versicherungsnachweis muss vorher vorliegen.
  • Kanzleiorganisation, Versicherung und Bürogemeinschaft werden in separaten Leitfäden dieser Reihe behandelt.
  • Erreichbarkeit ist von Tag eins an kein Nice-to-have, sondern ein Mandatsfaktor.

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Das zweite Staatsexamen ist bestanden. Was jetzt kommt, hat Ihnen kein Repetitorium beigebracht: die Kanzleigründung. Die rechtliche Seite liegt Ihnen, aber was sind die konkreten Schritte, um als Anwalt oder Anwältin selbstständig zu sein? Welche Behörden, welche Fristen, welche Kosten? Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Prozess, von der Zulassung bis zum ersten Mandantengespräch.

*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Insbesondere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen sollten individuell geklärt werden.*

Schritt 1: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der erste Schritt bei jeder Kanzleigründung ist die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. In Deutschland gibt es 28 regionale Kammern; zuständig ist mit wenigen Ausnahmen die Kammer des Oberlandesgerichtsbezirks, in dem sich Ihre Kanzlei befinden soll.

Der Zulassungsantrag enthält typischerweise: Nachweis des bestandenen zweiten Staatsexamens, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Kanzleianschrift, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO sowie Lichtbild und ausgefüllte Antragsformulare der Kammer.

Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung. Den Versicherungsabschluss müssen Sie vor der Antragstellung einleiten, da der Nachweis dem Antrag beiliegen muss.

Kosten: Die Höhe der Zulassungsgebühr legt jede Kammer selbst fest. Hinzu kommen Jahresbeitrag, ggf. Aufnahmegebühr und Beiträge zum Versorgungswerk.

Berufspflichten ab dem ersten Tag

Mit der Zulassung gelten sofort alle Pflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA): Verschwiegenheitspflicht, Interessenkollisionsverbot, Sachlichkeitsgebot. Zusätzlich besteht die Pflicht zur aktiven Nutzung des beA und zur jährlichen Fortbildung nach § 43f BRAO (typischerweise 15 Zeitstunden pro Jahr).

Beachten Sie: Das Interessenkollisionsverbot nach § 43a Abs. 4 BRAO greift sofort. Bevor Sie ein Mandat annehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie die Gegenseite bereits vertreten. Richten Sie von Anfang an ein System zur Konfliktkontrolle ein, ob softwaregestützt oder als manuelle Liste.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Für die meisten Anwältinnen und Anwälte, die sich alleine selbstständig machen, ist das Einzelunternehmen (Freiberufler) der richtige Ausgangspunkt. Kein Gesellschaftsvertrag, kein Handelsregister, keine GmbH nötig.

RechtsformFür wen geeignetHaftungAufwand
Einzelunternehmen (Freiberufler)Solo-Anwalt, BerufseinsteigerPersönlich unbeschränktMinimal
GbRZwei oder mehr AnwälteGesamtschuldnerischGering
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)Ab zwei AnwältenPersönlich (PartGmbB möglich)Mittel
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Bei gewünschter HaftungsbeschränkungAuf Gesellschaftsvermögen beschränktHoch

Steuerlich: Anwältinnen und Anwälte sind Freiberufler nach § 18 EStG, keine Gewerbesteuerpflicht, keine doppelte Buchführung, eine EÜR genügt. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt über ELSTER. Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung (Umsatzsteuer) hängt von der Mandantenstruktur ab und sollte mit einem Steuerberater getroffen werden.

Schritt 3: Kanzleianschrift wählen

Für die Kanzleigründung brauchen Sie eine Kanzleianschrift, an der Sie tatsächlich erreichbar sind und Post empfangen können.

Eigenes Büro: Der klassische Weg, teurer, aber maximale Professionalität und Flexibilität. Für Mandantinnen und Mandanten, die in die Kanzlei kommen, ist ein eigenes Büro mit Besprechungsmöglichkeit die professionellste Lösung. Detaillierte Hinweise zur Einrichtung finden Sie im Leitfaden Kanzlei einrichten.

Bürogemeinschaft: Gemeinsame Anschrift mit anderen Anwältinnen und Anwälten, vollständig getrennte Mandate. Günstiger Einstieg mit vorhandener Infrastruktur und kollegialem Umfeld. Für viele Berufseinsteiger ist das der pragmatischste Start. Details: Bürogemeinschaft Rechtsanwälte.

Homeoffice: In einigen Kammergebieten als Kanzleianschrift akzeptiert, in anderen nicht. Immer vorab bei der Kammer anfragen. Entscheidend: Vertrauliche Mandantengespräche müssen tatsächlich möglich sein, ein reiner Briefkastenservice genügt nicht.

Was die Kammer bei jeder Anschrift prüft: Handelt es sich um eine tatsächliche Betriebsstätte? Ist sichergestellt, dass Zustellungen ankommen? Besteht die Möglichkeit für Mandantengespräche vor Ort? Klären Sie das vorab, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, im Nachhinein ist eine Adressänderung aufwändig und erfordert erneute Genehmigung durch die Kammer.

Schritt 4: Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Die Berufshaftpflichtversicherung ist in § 51 BRAO geregelt. Jede zugelassene Rechtsanwältin und jeder zugelassene Rechtsanwalt muss sie unterhalten und den Abschluss gegenüber der Kammer nachweisen. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung: kein Ermessen, keine Ausnahme.

*Hinweis: Dieser Abschnitt gibt den Inhalt der Vorschriften allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext; für die Auswahl einer Police empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsmakler. Preisangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.*

Was § 51 BRAO vorschreibt

AnforderungGesetzlicher Mindeststandard
Mindestversicherungssumme je Schadensfall250.000 Euro
JahreshöchstleistungMindestens das Vierfache (1.000.000 Euro)
Versicherte TätigkeitAlle anwaltlichen Berufstätigkeiten
NachweispflichtGegenüber der Kammer; bei Erlöschen sofortige Meldepflicht
VersicherungsunternehmenIm Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassen

Die Versicherung muss lückenlos bestehen. Endet sie, ist das der Kammer sofort zu melden, die dann das Ruhen der Zulassung anordnen kann.

Die Reihenfolge: erst Versicherung, dann Zulassungsantrag

Ein häufiger Fehler: Der Versicherungsabschluss wird bis nach der Zulassung aufgeschoben. Das geht nicht, denn der Nachweis gehört zum Zulassungsantrag. Der richtige Ablauf lautet: Versicherung abschließen, Versicherungsnachweis erhalten, dann den Antrag einreichen.

Deckungssumme: Wann mehr als das Minimum sinnvoll ist

250.000 Euro klingen nach viel. Ein einziger Fehler im Gesellschaftsrecht, eine versäumte Frist bei einer großen Immobilientransaktion oder ein Fehler im Erbrecht können aber höhere Schäden verursachen. Viele Anwältinnen und Anwälte wählen deshalb 500.000 Euro, 1 Million Euro oder mehr, besonders in Bereichen mit hohen Streitwerten. Wer ausschließlich im Sozialrecht tätig ist, hat ein anderes Risikoprofil als jemand, der Unternehmenskäufe begleitet. Für Berufseinsteiger mit Mindestdeckung liegen die Jahresprämien typischerweise bei einigen hundert Euro; die genaue Prämie hängt von Tätigkeitsbereich, Deckungssumme und Umsatz ab.

§ 52 BRAO: Haftung vertraglich begrenzen

§ 52 BRAO erlaubt es, die Haftung durch Vereinbarung mit dem Mandanten zu begrenzen. Das ist kein automatischer Schutz. Die Vorschrift unterscheidet zwischen einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall und vorformulierten Vertragsbedingungen und knüpft beides an Voraussetzungen, unter anderem an die Mindestversicherungssumme und an den Grad des Verschuldens. Für Vorsatz lässt sich die Haftung nicht ausschließen. Wer Haftungsbegrenzungen im Mandatsvertrag nutzen will, sollte die Formulierung sorgfältig prüfen, am besten mit einer auf Berufsrecht spezialisierten Kollegin oder der eigenen Kammer. Die BRAK stellt Hinweise zum Berufsrecht bereit.

Was die Berufshaftpflicht typischerweise nicht abdeckt

  • Vorsätzliche Handlungen: Kein Versicherer deckt absichtlich herbeigeführte Schäden.
  • Bußgelder und Strafen aus berufsrechtlichen Verfahren.
  • Tätigkeiten außerhalb des Anwaltsberufs: Wer nebenbei als Treuhänder oder Insolvenzverwalter tätig ist, braucht gegebenenfalls eine eigene Deckung.
  • Schäden durch Mitarbeitende: Je nach Police eingeschlossen oder nicht. Vor der ersten Einstellung prüfen.
  • Cyberschäden und Datenverlust: Viele ältere Policen decken sie nicht, hier kann eine eigene Cyber-Versicherung sinnvoll sein.
  • Schäden an Sachen in der Kanzlei: Das Original-Testament, das bei einem Wasserschaden verloren geht, ist in der Regel ein Fall für die Büro-Haftpflicht.

Achten Sie außerdem auf die Nachmeldefrist. Viele Policen verlangen, dass ein Schaden während der Laufzeit gemeldet wird. Klären Sie beim Wechsel des Versicherers, ob Altfälle gedeckt bleiben.

Weitere Versicherungen in sinnvoller Reihenfolge

  1. Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO: die einzige Pflichtversicherung, vor dem Zulassungsantrag. Vergleichen Sie nicht nur die Prämie, sondern Deckungsumfang und Ausschlüsse.
  2. Krankenversicherung: Mit dem Ende des Referendariats endet die Versicherung als Angestellte. Die Wahl zwischen gesetzlich und privat ist kaum rückgängig zu machen, dazu mehr in Schritt 7.
  3. Berufsunfähigkeit: Je früher der Abschluss, desto günstiger die Prämie und desto weniger Vorbehalte. Achten Sie darauf, ob die Police auf den ausgeübten Beruf abstellt.
  4. Büro-Haftpflicht: sobald Mandanten in die Kanzlei kommen. Stürzt jemand auf der Treppe, greift die Berufshaftpflicht in der Regel nicht.
  5. Nach Bedarf: Kanzlei-Rechtsschutz, Cyber-Versicherung, zusätzliche Altersvorsorge neben dem Versorgungswerk.

Vergleichen können Sie über die Kammer, von denen viele Rahmenvereinbarungen mit Versicherern haben, über unabhängige, auf Freiberufler spezialisierte Makler, über Rahmenverträge des Deutschen Anwaltvereins für Mitglieder und über Fachbeiträge etwa im Anwaltsblatt. Dieser Abschnitt enthält keine Empfehlung für einzelne Anbieter.

Schritt 5: Geschäftskonto und Buchhaltung einrichten

Ein separates Geschäftskonto ist keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen. Die Vermischung privater und beruflicher Zahlungsströme macht die Buchführung unnötig kompliziert und kann bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Wenn Sie Mandantengelder verwalten, benötigen Sie zusätzlich ein Anderkonto nach § 43a Abs. 5 BRAO, ein treuhänderisches Konto ausschließlich für Fremdgelder, das von den eigenen Honorareinnahmen strikt getrennt sein muss. Nicht alle Banken bieten Anderkonten an; klären Sie das vor der Kontoeröffnung.

Für die Buchhaltung als Freiberuflerin genügt eine einfache EÜR. Die frühe Zusammenarbeit mit einem Steuerberater verhindert Fehler bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und sorgt dafür, dass Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht zur Überraschung werden. Die DATEV-Plattform ist in vielen Kanzleien verbreitet und lässt sich mit gängiger Anwaltssoftware verbinden.

Schritt 6: Berufsausstattung einrichten

Anwaltssoftware: Für Aktenführung, Fristenkalender und Abrechnung von Anfang an unverzichtbar. Versäumte Fristen sind der häufigste Haftungsgrund bei Rechtsanwälten. Einen Vergleich verfügbarer Lösungen mit Preisen, beA-Anbindung und Betriebsform finden Sie in unserem Kanzleisoftware-Vergleich.

beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist seit 2022 Pflicht für alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte. Unmittelbar nach der Zulassung aktivieren und testen, nicht erst, wenn der erste fristengebundene Schriftsatz eingereicht werden muss. Einrichtung: BRAK.

Telefon: Vom ersten Tag an eine professionelle Kanzleinummer, keine private Mobilnummer auf dem Briefpapier. Welcher Anbieter sich für Solo-Kanzleien eignet und welche Weiterleitungsregeln sinnvoll sind, erklärt der Leitfaden Telefonanlage für Anwälte.

Briefpapier: Pflichtangaben nach § 10 BORA müssen enthalten sein: Name, Kanzleianschrift, Kammer, Berufsbezeichnung. Erstellen Sie eine Vorlage, bevor der erste Brief rausgeht, fehlendes Pflichtimpressum kann berufsrechtlich relevant werden.

E-Mail: Eine eigene Domain statt privater Adresse wirkt professionell und ist schon ab wenigen € pro Jahr erhältlich. Die E-Mail-Signatur braucht ebenfalls die Pflichtangaben nach § 10 BORA.

Website: Keine Pflicht, aber praktisch unverzichtbar. Eine einfache Kanzleiwebsite mit Name, Tätigkeitsgebieten, Kontakt und vollständigem Impressum genügt für den Start. Das Impressum muss nach § 5 DDG (bis Mai 2024 § 5 TMG) und den berufsrechtlichen Vorgaben alle Pflichtangaben enthalten. Kanzleiwebseiten unterliegen außerdem den Werbebeschränkungen des anwaltlichen Berufsrechts: keine irreführenden Angaben, keine unsachlichen Inhalte, keine unzulässigen Vergleiche. Tragen Sie Ihre Kanzlei auch im BRAK-Anwaltsverzeichnis ein, es ist die offizielle Suche, über die viele Mandantinnen und Mandanten nach Anwälten suchen.

Schritt 7: Sozialversicherung und Steuer klären

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist langfristig prägend und schwer rückgängig zu machen. Wer mit niedrigem Einkommen startet, zahlt in der GKV als freiwillig Versicherter möglicherweise weniger als in der PKV. Ein unabhängiger Versicherungsmakler, kein Vertreter einer einzelnen Gesellschaft, kann hier bei der Entscheidung helfen. Auch Gespräche mit Kollegen, die schon länger aktiv sind, können hier aufschlussreich sein.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk der Kammer. Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer über das zuständige Versorgungswerk, die Mindestbeiträge und die Modalitäten der Beitragszahlung. Zusätzliche private Altersvorsorge ist empfehlenswert.

Ab dem zweiten Jahr sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu erwarten, die sich am vorjährigen Einkommen orientieren. Planen Sie Ihre Liquidität entsprechend und legen Sie monatlich einen Anteil Ihrer Honorareinnahmen zurück. Wie viel genau, klärt der Steuerberater auf Basis Ihrer tatsächlichen Einkommensentwicklung.

Schritt 8: Erste Mandate gewinnen

Die Kanzleigründung ist abgeschlossen. Die drei wichtigsten Akquisewege für Berufseinsteiger sind: persönliches Netzwerk (Kommilitoninnen, Referendariatskontakte, Familie, Bekannte), Online-Präsenz (eigene Website, Google My Business, Einträge im BRAK-Anwaltsverzeichnis und auf Anwaltssuchportalen) und aktive Mitgliedschaft in Berufsverbänden (DAV, Fachanwaltsverbände).

Erreichbarkeit ist dabei ein oft unterschätzter Akquisefaktor. In der US-Verbraucherumfrage von FindLaw gaben 2024 59 Prozent der Befragten an, vor der Beauftragung nur eine einzige Kanzlei kontaktiert zu haben (FindLaw, 2024). Gerade bei frisch gegründeten Solo-Kanzleien ohne Empfangskraft ist das entscheidend. Wie Sie das organisieren, beschreibt unser Leitfaden zur telefonischen Erreichbarkeit der Kanzlei. Welche Wege es gibt, Anrufe abzudecken, wenn Sie selbst nicht abnehmen können, und was sie kosten, zeigt die Übersicht Telefonservice für Rechtsanwälte.

Gründungs-Checkliste

Vor der Zulassung:

  • Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO abgeschlossen
  • Kanzleianschrift gefunden und bei Kammer vorab geprüft
  • Alle Unterlagen für den Zulassungsantrag vollständig

Erste Woche nach Zulassung:

  • Finanzamt über ELSTER informiert
  • beA aktiviert und Zugang getestet
  • Geschäftskonto eröffnet
  • Anwaltssoftware ausgewählt und eingerichtet
  • Kanzleinummer eingerichtet
  • Briefpapier mit Pflichtangaben nach § 10 BORA erstellt

Erste vier Wochen:

  • Kanzlei-Website live (inkl. korrektem Impressum)
  • Einträge in Anwaltssuchportalen
  • Krankenversicherung als Selbstständige geregelt
  • Steuerberater konsultiert oder engagiert

Nächste Schritte in dieser Reihe

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Kanzlei gründen bedeutet, viele Entscheidungen auf einmal zu treffen. Die gute Nachricht: Die meisten sind nicht endgültig. Was von Anfang an stimmen muss, ist die Grundlage: Zulassung, Berufshaftpflicht und eine professionelle Außenwirkung. Der Rest kommt Schritt für Schritt.

Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Blogs geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer letzten Aktualisierung (26. September 2026) wieder. Wir überprüfen bestehende Beiträge nicht laufend auf Aktualität.

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Janosh ChristovCo-Founder & Geschäftsführer

Diplom-Jurist und Rechtsreferendar, Mitgründer und Geschäftsführer von LexDial, dem KI-Sekretariat für Anwaltskanzleien

Häufige Fragen.

Was brauche ich, um eine Kanzlei zu gründen?

Für die Kanzleigründung als Rechtsanwalt brauchen Sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, eine Kanzleianschrift, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO sowie ein Geschäftskonto. Wer sich als Einzelanwältin selbstständig macht, benötigt keine besondere Gesellschaftsform, die Tätigkeit ist als natürliche Person möglich.

Wie lange dauert die Zulassung als Rechtsanwalt?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kammer, beträgt aber typischerweise vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. Planen Sie diesen Zeitraum vor dem geplanten Kanzleistart ein und beachten Sie, dass die Berufshaftpflichtversicherung vor der Zulassung nachgewiesen werden muss.

Muss ich eine GmbH gründen, um eine Kanzlei zu eröffnen?

Nein. Die meisten Anwältinnen und Anwälte gründen ihre Kanzlei als Einzelunternehmen (Freiberufler). Eine GmbH oder eine Partnerschaftsgesellschaft sind mögliche, aber keine notwendigen Formen. Für den Start als Solo-Anwalt ist das Einzelunternehmen der einfachste und gebräuchlichste Weg.

Welche Versicherungen brauche ich bei der Kanzleigründung?

Pflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Schadensfall. Darüber hinaus sind eine Krankenversicherung als Selbstständige sowie je nach Kanzleisituation eine Büro-Haftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Details dazu stehen in Schritt 4 dieses Leitfadens.

Wie hoch muss die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte sein?

Nach § 51 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro je Schadensfall, die Jahreshöchstleistung mindestens das Vierfache. In haftungsintensiven Bereichen wie Gesellschaftsrecht oder Immobilientransaktionen wählen viele deutlich höhere Summen. Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.

Was kostet eine Kanzleigründung?

Die Pflichtkosten umfassen die Zulassungsgebühr der Kammer, die Berufshaftpflichtversicherung und die laufenden Betriebskosten (Kanzleianschrift, Telefon, Software). Die Höhe der Gebühren nennt Ihre Rechtsanwaltskammer, die Prämie der Versicherer im Angebot.

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Heute Abend klingelt es wieder.